Fachweiterbildung

Ablauf der Fachweiterbildung

Die Fachweiterbildung erfolgt gemäß der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe vom 15.12.2009 (WBVO-Pflege-NRW). Sie wird in modularer Form berufsbegleitend angeboten und umfasst mind. 720 Unterrichtsstunden  theoretische Weiterbildung in insgesamt elf Modulen und mind. 1200 Stunden praktische Weiterbildung in fünf Praxiseinsätzen in verschiedenen Bereichen des psychiatrischen Versorgungssystems (§35 WBVO).

Jedes Modul schließt mit einer eigenständigen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Prüfungsleistung ab. Für jede bestandene Modulprüfung werden ausgewiesene Credits entsprechend des "European Credits Transfer Systems" vergeben. Für die gesamte Weiterbildung werden mit dem Bestehen der Abschlussprüfung 120 Credits angerechnet. Diese Prüfungsleistungen bilden mit einem Anteil von 50% die Vornote zur Abschlussprüfung.

Die Fachweiterbildung für psychiatrische Pflege schließt mit einer praktischen und mündlichen Prüfung ab, die mit jeweils 25% in die Abschlussnote einfließen.

Downloads als pdf-Dateien:
nähere Hinweise zu theoretischer und praktischer Weiterbildung sowie Modul- und Abschlussprüfungen
Gesetzestext Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung
Inhalte der theoretischen Weiterbildung (Modulbeschreibung der WBVO)

Zulassungsvoraussetzungen

  1. Abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kindergesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege
  2. Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Lernzielsetzung

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Die Zielsetzungen des Peplau-Kollegs in der beruflichen Weiterbildung stehen im Kontext zu den drei Grundfähigkeiten in der Individualbildung: Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Solidarität

Die Selbstbestimmungsfähigkeit ist die Kompetenz, die der Teilnehmer während der Weiterbildung entwickelt, um individuelle Lernziele im Bereich der professionellen psychiatrischen Pflege zu definieren.

Die Mitbestimmungsfähigkeit ist die Kompetenz, bei der interdisziplinären Zusammenarbeit im Behandlungsprozess des Patienten/ Klienten sowie bei berufspolitischen Herausforderungen im Gesundheitswesen mitzuwirken.

Die Solidaritätsfähigkeit ist die Kompetenz, sich für den psychisch erkrankten Menschen und sein Umfeld einzusetzen.

Diese zentralen Kompetenzen knüpfen direkt an den Weiterbildungszielen an, die in § 32 WBVO formuliert sind:
„Die Weiterbildung soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Pflege von Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychosozialen Problemlagen in unterschiedlichen Handlungsfeldern vermitteln, deren Gesundheit aktuell und potenziell lebensbedrohlich beeinträchtigt ist. Dabei sind die Selbstständigkeit und die Selbstbestimmung der Menschen ebenso zu berücksichtigen wie ihre familiären, sozialen und kulturellen Bezüge.“

Methoden

Im Peplau-Kolleg ist die Selbsttätigkeit eine zentrale Vollzugsform im Bildungsprozess. Alle in der Bildungsstätte angewandten Unterrichtsformen orientieren sich an den Zielsetzungen der Weiterbildungsstätte und beruhen auf der Grundlage menschlicher Interessen und Fähigkeiten. Der Unterricht ist so angelegt, dass ein intensiver gegenseitiger Erfahrungsaustausch stattfinden kann.

Neuer Kurs beginnt am 01.10.2011

Am 01.10.2011 beginnt mit Kurs 15 ein neuer Weiterbildungslehrgang Fachpflege Psychiatrie am Peplau-Kolleg in Telgte. Den Ablaufplan, theoretische und praktische Einsatzzeiten sowie die Modulübersicht finden Sie hier:

Ablaufplan Kurs 15
Einsatzzeiten Kurs 15
Modulübersicht Kurs 15

Bei Interesse setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung und reichen in Absprache mit diesem Ihre Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung, Zeugnis und Erklärung des Arbeitgebers) bei uns ein:

Peplau-Kolleg Telgte
z. Hd. Herrn Klaus Peter Michel
Am Rochus-Hospital 1
49291 Telgte

Tel. 02504/60-224
E-Mail