Montag, 08.02.2016

Volker Hövelmann zum Gründungsvorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft MZEB gewählt

Volker Hövelmann, Geschäftsführer im St. Rochus Hospital in Telgte, ist Gründungsvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft für „Medizinische Zentren für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung oder mit schwerer Mehrfachbehinderung“ (MZEB). Die Interessenvertretung wird ihren Sitz in Berlin haben.

In Kassel versammelten sich über 100 Vertreter von Rechtsträgern der Gesundheits- und Behindertenhilfe, die ein „Medizinisches Zentrum für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung oder mit schwerer Mehrfachbehinderung“ planen oder bereits in das Antragsverfahren eingestiegen sind.

„Auf der Arbeitsagenda der Bundesgemeinschaft steht die Erarbeitung der konzeptionellen Grundlagen für Medizinische Zentren und deren weitere fachliche Förderung“, formulierte Volker Hövelmann vor der Versammlung und vor seiner Wahl zum Vorsitzenden. „Die Bundesarbeitsgemeinschaft soll ebenso Impulse für die Integration der Zentren in die regionalen Versorgungsstrukturen geben und eine Plattform für den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Rechtsträgern darstellen“.

Zu Beginn der Veranstaltung schilderte Prof. Dr. Michael Seidel (Bielefeld) vom Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. die bisherige konzeptionelle und sozialpolitische Arbeit der Fachverbände für die Errichtung von Medizinischen Zentren für Menschen mit Behinderung. Durch deren erfolgreiche Arbeit sei es nach mehreren Jahren gelungen, eine gesetzliche Grundlage von Medizinischen Zentren in § 119 c SGB V durchzusetzen. Die rechtliche Grundlage hierzu habe es  im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes gegeben, das im Juli 2015 in Kraft getreten sei. Gesetzgeber und Krankenkassen, so Prof. Dr. Seidel, hätten bundesweit etwa 70 Zentren vorgesehen.

In den MZEB werden Leistungen für die ambulante gesundheitliche Versorgung von erwachsenen Menschen mit Behinderung erbracht, die zuvor oftmals schon im Kinder-/ Jugendalter von Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) betreut worden sind. Der Zugang soll in der Regel auf Überweisung erfolgen, da eine Zuständigkeit des MZEB erst vorliegt, wenn die Angebote des Regelsystems nicht mehr ausreichen. Neben den ärztlichen Leistungen sollen in den MZEB auch nichtärztliche Leistungen erbracht werden.